2G Regelungen an der KRG (zusätzlich 2G+ ab 28.12.2021)

Zusätzlich ab dem 28.12.2021:

Im Freizeitbereich gibt es weitere Einschränkungen und die 2G-plus-Regel wird auf die Sportausübung in Innenräumen ausgeweitet – dann müssen auch immunisierte Personen einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf.

Gültig bereits seit 24.11.2021:

Seit dem 24.11.2021 ist eine neue Version der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Eine Sportausübung (Indoor, Outdoor sowie im öffentlichen Raum) ist nun nur noch für geimpfte und genesene Personen (kurz: 2G) zulässig.  Eine Teilnahme für nur getestete Personen ist nicht mehr erlaubt. Ausgenommen sind lediglich Kinder bis einschließlich 15 Jahre. Die 2G-Regel gilt für jegliche Sportausübung am Verein und vom Verein startend. 

Wir sind gehalten die Einhaltung dieser Regeln zu kontrollieren.

Der 2G Nachweis ist vor der ersten Sportausübung bei einem Vorstandsmitglied oder einem der Trainer (Florian Momm, Laura Rottmann, Katharina Merzenich, Karen Rasch, Detlef Müller) zu erbringen.

Alle Teilnehmer der Frauen/Herrentour und Helferparty sind bereits mit ihrem 2G Nachweis registriert.

Auch nach der Registrierung bei uns müsst ihr jedoch den 2G Nachweis und einen Ausweis jederzeit bei einer ordnungsbehördlichen Kontrolle (Ordnungsamt) vorzeigen können.