Fahrtenabzeichen im Coronajahr

DRV passt Bedingungen für Fahrtenabzeichen 2020 an

Das Coronavirus hat uns alle überrascht und deutlichst in unsere aller Lebensgewohnheiten eingeschränkt und auch das Rudern ist über einen langen Zeitraum nicht möglich gewesen.
Darauf hat der DRV reagiert und die Bedingungen für die Fahrtenabzeichen im Wettbewerbsjahr angepasst.
Die erforderliche Jahreskilometerleistung und auch die erforderliche Wanderruderkilometer wurden jeweils halbiert.
Eine genaue Auflistung der aktuell erforderlichen Bedingungen könnt ihr dem Bild oder der amtlichen Bekanntmachung des DRV unter https://www.rudern.de/verband/amtliche-bekanntmachungen/ab-4928-fahrtenwettbewerb-erwachsene-2020-aktualisiert entnehmen.

Auch in der KRG ist das Thema Wanderrudern deutlich zu kurz gekommen.
Wir sind bemüht für den Rest des Jahre genügend Tageswanderfahrten anzubieten, damit jedes interessierte Mitglied die Möglichkeit hat genügend Wanderruderkilometer für das Fahrtenabzeichen zu sammeln.

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