Breitensport

Die Breitensportgruppe erfreut sich einer immer größeren Beliebtheit. Nicht nur bei strahlendem Sonnenschein tummeln sich zu den allgemeinen Ruderzeiten gerne mehrere Boote auf der Ruhr. Von 18 bis 80 Lebensjahre haben die Ruderer auf dem Buckel, die in der Regel ins Gig-Boot aber auch gerne mal ins Rennboot steigen. Vom Anfänger bis zum alteingesessenen Hasen werden so Kilomter um Kilometer gemacht.

An alle Neu-Interessierten:
Du hast schon mal gerudert und möchtest nun den Wiederenstieg wagen? Du kannst schon rudern und has deinen Wohnort in unsre Nähe verlegt? Dann melde dich doch einfach bei Sybille (0172/2109970) und verabrede ein Proberudern. Bei diesem Proberudern kannst du uns beschnuppern und wir können dich beschnuppern. Wir können dann gemeinsam besprechen, wie es weitergehen kann und was dich alles bei einer Mitgliedschaft erwartet.

 

Ansprechpersonen:

Sybille Meier - 0172/2109970
Manfred Scherrer - 0160/90653153
Michael Brockschmidt - 0177/1918093

sport (ad) kettwiger-rg.de
Infos:
Bedingungen Fahrtenabzeichen

 

Sportzeiten APRIL - SEPTEMBER 2010:

Montag: 19:00 Uhr - KRG Bootshaus
Alt- und Neumitglieder rudern zusammen unter technischer Anleitung!

Dienstag: 19:00 Uhr - KRG Bootshaus
allgemeines Rudern

Donnerstag: 14.30 Uhr - KRG Bootshalle
HASEN Rudern, sprich Hausfrauen und Senioren, Gäste sind immer willkommen

Freitag: 18:30 Uhr - KRG Bootshaus
allgemeines Rudern

 
Samstag: 14:00 Uhr - KRG Bootshalle
allgemeines Rudern


    
Sonntag: 10:00 UHR - KRG Bootshalle
allgemeines Rudern


        

zum Thema Ruhrschiffahrtsverordung:

seit dem 1.Dezember 2009 gilt die neue Ruhrschiffahrtsverordnung (komplett zu beziehen bei Michael Brockschmidt).
Diese hat Auswirkungen auf
     1. unseren täglichen Ruderbetrieb
     2. Wanderfahrten auf der Ruhr
     3. Regatten

Hier ein paar Auszüge
1. - Angeln dürfen nicht mehr im ausgetonnten Fahrfasser ausgeworfen werden (§17 Abs.1d.)
     - Auf dem Kettwiger Stausee dürfen wir nicht mehr in Längsrichtung das ausgetonnte Fahrwasser befahren (§18 Abs.3) Wir müssen uns dem Platz zwischen den Fahrrinnen also mit den Tretbooten teilen!
     - Mitführen von Vorschriften in Motorbooten (§7)

2. - Ab Regierungsbezirksgrenze bis KM 41,4 gilt ein Pegelstand in Hattingen von 239 cm bereits als Hochwasser, jeglicher Bootsverkehr ist untersagt (§13 Abs.2) Betrifft Zornige Armeise (41,4) bis RULIDA  (49,3)
     - Veranstaltungen die zu Ansammlung von Fahrzeugen führen bedürfen der schriftlichen Genehmigeung der Bezirksregierung Düsseldorf (§ 16 Abs2)
     - Der Bereich zwischen Schleuse MH bei km 12,4 und Abzweig Kraftwerk MH bei km 12,9 darf nur zum Zweck der Schleusung befahren werden, das Leitwerk in MH muss von Ruderbooten generell auf der in Fließrichtung linken Seite passiert werden (§4)

3. - Das stillliegen von Fahrzeugen länger als 1 Tag außerhalb genehmigter Liegeplätze ist Genehmigungspflichtig (§11 Abs.1)Betrifft Aake an Steg
     - Weitere Einschränkungen wie unter 1. und 2. beschrieben

Die Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten kann bis zu fünfzigtausend Eurobetragen!

 

 

 

 

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